Propagandist der antisemitischen BDS-Kampagne scheitert mit Klage gegen Vorstandmitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft in Oldenburg

Christoph Glanz, ein Hauptakteur der antisemitischen Kampagne Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) ist mit einer Klage gegen ein Vorstandsmitglied der Oldenburger Arbeitsgemeinschaft der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) gescheitert. Zwischen beiden Personen war es im Januar 2019 auf einer Veranstaltung über Kurdistan im Kulturzentrum PFL der Stadt Oldenburg zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. Bereits im Frühjahr 2019 war Glanz in einem von ihm angestrengten Strafverfahren wegen Beleidigung und Nötigung gescheitert, das von der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 100 Euro an den Kinderschutzbund eingestellt wurde. Nun scheiterte Glanz auch mit  einer Klage vor dem Oldenburger Landgericht. In dem jetzt schriftlich bekanntgegebenen Urteil vom 4.12.2019  (Az. 5 O 1380/19) werden Glanz 72% der Gerichtskosten auferlegt, ein klarer Beleg, dass er den Prozess verloren hat. Dem Vorstandsmitglied der DIG wird mit Androhung eines Strafgeldes lediglich untersagt, in Zukunft Fäkalausdrücke gegenüber Glanz zu verwenden. Weiterhin erlaubt bleibt es ihm, Herrn Glanz als Antisemiten zu bezeichnen. Auch darf er seine Bemerkung aufrechterhalten, dass es „eine Schande für alle Menschen, die sich als links verstehen ist, neben dem Antisemiten zu sitzen.“ Ausschließlich aufgrund der Verwendung von Fäkalausdrücken soll das DIG-Vorstandmitglied einen Teil der Gerichts- und Anwaltskosten von Herrn Glanz zahlen. Das DIG-Vorstandsmitglied hatte auf einer Kurdistan-Veranstaltung am 19. Januar 2010 die Veranstalter der Antiglobalisierungs-Kampagne Attac gebeten, Herrn Glanz aus dem Saal zu entfernen. Dieser hat sich in den letzten Jahren einen traurigen Namen als Störer und Provokateur in öffentlichen Veranstaltungen gemacht, zuletzt im Mai 2019 als er in Aurich einen Vortrag des NWZ-Kolumnisten Arye Sharuz Shalicar massiv störte und diesen als Vertreter des jüdischen Staates Israel antisemitisch beleidigte. Auf der Kurdistan-Veranstaltung in Oldenburg war das DIG-Vorstandsmitglied durch die Anwesenheit von Herrn Glanz in besonderer Weise persönlich betroffen, da er als Kurde vor dem antisemitischen und zutiefst menschenverachtenden Mullah-Regime aus dem Iran geflohen ist, dessen terroristische Helfershelfer in Gaza und in der Westbank von der antisemitische BDS-Kampagne des Herrn Glanz hofiert werden. Als die Veranstalter der Kurdistan-Veranstaltung nicht auf die Bitte des DIG-Vorstandsmitgliedes eingingen, sollen in einer verbalen Auseinandersetzung die Begriffe „Scheiß-Antisemit“ und „Antisemiten-Schwein“ gefallen sein. Die Bezeichnung „Antisemit“ fällt laut Gericht unter die Meinungsfreiheit des DIG-Vorstandsmitgliedes. Nur die Zusätze aus dem Bereich der Fäkalsprache entziehen sich einer Überprüfbarkeit mit den Mitteln des Beweises. Der Antisemitismus der BDS-Kampagne, als deren Sprecher Herr Glanz in Oldenburg und bundesweit fungiert, ist dagegen mit einem Beschluss des Deutschen Bundestages vom März 2019 zweifelsfrei festgestellt. Der IGS-Lehrer Glanz, der sich mit verschiedenen Stellungnahmen in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, muss, so das Oldenburger Landgericht, „eine scharfe Reaktion auch dann ertragen, wenn sie sein Ansehen mindert.“ 

Dr. Klaus Thörner, Vorstandsvorsitzender der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, AG Oldenburg