Gegendarstellung

In dem Artikel „Methode Mundtotmachen“, erschienen am 01.12.2020, Seite 3, schreiben Sie: „Glanz klagte erfolgreich auf Unterlassung gegen Niknam-Conrady, der sich in seiner Argumentation auf den BDS-Beschluss des Bundestags berief“.
Diese Behauptung ist unwahr.
Wahr hingegen ist, dass Glanz mit seiner Klage vor dem Oldenburger Landgericht gescheitert ist. Das Landgericht hat untersagt, in Zukunft Fäkalausdrücke gegenüber Glanz zu verwenden. Ausdrücklich getrennt bewertet wurde vom Gericht die Verwendung der Ausdrücke Antisemit oder antisemitisch in Bezug auf Glanz, mit dem Hinweis auf dessen Aktivitäten im Rahmen der BDS-Kampagne. Die Verwendung dieser Bezeichnungen sei im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung durch die Meinungsfreiheit gedeckt. (Az. 5 O 1380/19)
Kaveh Niknam-Conrady

https://www.jungewelt.de/artikel/391591.bds-kampagne-methode-mundtotmachen.html?sstr=mundtotmachen